Lumpenball unter 18 (PFÜ)

Laut Jugendschutz dürfen sich Jugendliche, (mindestens 16 Jahre alt) unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr auf öffentlichen Partys wie Diskotheken etc. aufhalten.

Da wir aber auf unserem Lumpenball allen ab 16 Jahren die Möglichkeit bitten wollen mit uns Faslam zu feiern, haben wir eine sogenannte Personenfürsorgeübertragung (PFÜ) hier online gestellt.

Mit dieser Einverständniserklärung können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere, (ihnen vertraute und bekannte) Person über 18 Jahren übertragen und somit dem Jugendlichen den Aufenthalt bei uns nach 24 Uhr ermöglichen.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieser Vereinbarung Urkundenfälschung ist und somit eine Straftat da stellt.

 

Die Begleitperson muss genug Reife und Vernunft besitzen, um die Verantwortung, insbesondere das Konsumnieren von übermäßigen Alkohol und anderen Spirituosen zu verhindern und hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die Jugendliche sich vor, während und nach dem Besuch unserer Veranstaltung sich im Rahmen des Gesetzes bewegt.

Genau so muss die Begleitperson dafür sorgen, dass der/die Jugendliche zum vereinbarten Zeitpunkt zwischen Elternteil und Begleitperson sicher nach Hause kommt.

 

Diese Vereinbarung muss am Eingang, sowie auf Verlangen gemäß §2 Abs. 1JuSchG vorgezeigt werden und ein Zweitexemplar muss an der Kasse abgegeben werden.

 

Hier könnt ihr euch unsere Personenfürsorgeübertragung (PFÜ) herunterladen und ausdrucken!