Der Zutritt zu unserem Lumpenball ist ausschließlich
Personen ab 16 Jahren gestattet. (Unter 18 Jahren
müssen um 24 Uhr den Lumpenball
verlassen).
Wir ermöglichen den Besuch jedoch für Jugendliche unter 18
Jahren auch nach 24 Uhr mittels einer
Personenfürsorgeübertragung (PFÜ).
Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der folgenden
Regelungen:
Eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten (Mutter, Vater oder Vormund) muss zum Unterschriftenabgleich beigefügt werden. Diese Kopie verbleibt beim Jugendlichen.
Die PFÜ ist in zweifacher Ausfertigung vorzulegen:
Ein Exemplar verbleibt beim Veranstalter
Ein Exemplar muss vom minderjährigen Gast während der gesamten Veranstaltung mitgeführt werden.
Pro PFÜ darf nur eine minderjährige Person beaufsichtigt werden, d.h. eine Aufsichtsperson darf nur für einen Jugendlichen unter 18 Jahren verantwortlich sein.
Die minderjährige Person und die benannte Aufsichtsperson müssen gemeinsam zur Veranstaltung erscheinen.
Verlässt die Aufsichtsperson unseren Lumpenball, muss auch die minderjährige Person diesen unverzüglich verlassen.
Nach 24 Uhr ist trotz PFÜ kein Einlass für Minderjährige mehr möglich.
Wird eine minderjährige Person gemäß PFÜ stark
alkoholisiert oder beim Konsum von hochprozentigem
Alkohol (ausgenommen Bier und Sekt) angetroffen, müssen
sowohl der Jugendliche als auch die Aufsichtsperson die
Veranstaltung verlassen. Die minderjährige Person wird
in diesem Fall den Erziehungsberechtigten oder der
Polizei übergeben.
Gleiches gilt, wenn die Aufsichtsperson stark
alkoholisiert angetroffen wird.
Datenschutzhinweis:
Die erhobenen Daten werden von uns nicht elektronisch
gespeichert. Das Formular wird umgehend nach Faslam Marxen
vernichtet.
